Als mobile Privatpraxis für Ergotherapie, physikalische Therapie, Beckenbodengesundheit und Prävention behandele ich ausschließlich Privatpatienten nach ärztlicher Verordnung und als Präventionsmaßnahme oder natürlich Selbstzahler. (In diesem Fall benötigst du kein Rezept)

 

Für Privatpatienten:

Dein Arzt stellt dir ein Rezept aus, welches du mir am Anfang der Behandlung vorlegst.

In diesem Rezept trägt der Arzt Heilmittel, Anzahl der verordneten Behandlungen, Diagnosen sowie deine Adresse ein.

 

Zwischen mir als Therapiepraxis und dir als Privatpatient wird ein Honorarvertrag abgeschlossen.

Ich orientieren mich bei der Honorarvereinbarung an der Gebührenverordnung für Therapeuten (GebüTh).  Du erhältst zu Beginn der Therapie eine Honorarvereinbarung, die du gerne zur Abklärung der Kostenerstattung durch die private Krankenkasse oder Beihilfestelle einreichen kannst. Die Honorarsätze sind jedoch durch dich als Versicherten zu begleichen - unabhängig davon welchen Betrag deine Kasse dir erstattet.

Nach Abschluss des Rezeptes wird dir der vereinbarte Betrag privat in Rechnung gestellt, wobei jede Therapieeinheit direkt bezahlt wird.

Diese Rechnung kannst du bei deiner privaten Krankenkasse zur Erstattung einreichen. Die Höhe der Erstattung entnimmst du deinem PKV Vertrag. Die Erstattungsansprüche der beihilfeberechtigten Patienten gegenüber den Beihilfestellen richten sich nach den jeweils gültigen Beihilfevorschriften, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen. Dadurch kann es im Einzelfall zu einer nicht vollständigen Erstattung der Gebührenrechnung kommen. Aufgrund der Vielfalt von Versicherungsbedingungen, -Tarifen und Beihilfevorschriften bin ich leider nicht in der Lage, über die Erstattungshöhe bzw. -Fähigkeit eine Aussage zu treffen. Sollte deine private Krankenversicherung entgegen den Bestimmungen im Vertrag Probleme bei der Erstattung bereiten, kann ich dich ggf. bei einem Einspruch mit z.B. Mustertexten unterstützen.